Pflegeversicherung
2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Per Gesetz sind die Nachkommen oder nächsten Verwandten dazu verpflichtet, finanziell für ihre pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen (§1601 BGB).
Es ergeben sich je nach Pflegegrad große Versorgungslücken zwischen Kosten und Leistungen, die oft vollständig zu schließen sind. Eine Unterbringung in einem kostengünstigen Pflegeheim oder die Kosteneinsparung bei dem häuslichen Pflegedienst sind für die Versicherten oftmals eine unschöne Alternative.
Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.
Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.